Bevor Sie auch nur einen Eimer Farbe anrühren, sollten Sie unbedingt einen Blick in Ihren Mietvertrag sowie die Hausordnung werfen, denn dort ist meist präzise festgelegt, welche Schönheitsreparaturen Sie im Rahmen Ihrer Instandhaltungspflicht übernehmen müssen und in welchem Zustand Sie die Wohnung bei Auszug zu übergeben haben. mehr dazu die Frage des Rückbaus ist, ob die von Ihnen geplante Wandgestaltung als sogenannte „optische Veränderung“ gilt, die über eine normale Renovierung hinausgeht. Streichen Sie beispielsweise eine Wand in einem kräftigen Rot oder bringen Sie eine strukturierte Putztechnik auf, verlangt der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses in der Regel den ursprünglichen, meist weißen oder neutralen Zustand zurück. Bewegen Sie sich jedoch mit gedeckten, hellen Tönen im Rahmen einer standardmäßigen Renovierung, dürfen Sie diese in der Regel so belassen, solange die Fläche fachgerecht und gleichmäßig gestrichen ist. Problematisch wird es immer dann, wenn Sie Tapeten mit starkem Muster oder gar abziehbare Wandtattoos anbringen – hier müssen Sie damit rechnen, dass der Rückbau, also das restlose Entfernen und anschließende Glätten der Fläche, zwingend erforderlich ist.
Planen Sie die Nutzung von speziellen Wandbelägen wie Vliestapeten mit Reliefstruktur oder montieren Sie Paneele zur Zierde, sollten Sie sich vorab immer die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, da diese Materialien beim Rückbau oft Spuren hinterlassen, die sich nicht ohne Weiteres beseitigen lassen. Ein häufiger Streitpunkt sind zudem Dübellöcher: Während wenige kleine Löcher für Bilder oder eine Lampe als normale Abnutzung gelten und Sie diese nicht verschließen müssen, verlangt der Vermieter bei einer Vielzahl von Bohrlöchern, etwa für eine umfangreiche Regalwand, deren fachgerechte Verfüllung mit Spachtelmasse und anschließendes Überstreichen. Vergessen Sie dabei nicht, dass auch die Rückseite von abgehängten Decken oder Vorsatzschalen vor Montage und Rückbau betroffen sein kann. Wenn Sie die Wände also renovieren möchten, denken Sie immer daran: Jede Veränderung, die über einen einfachen Anstrich hinausgeht, müssen Sie im Zweifel nachweisbar rückgängig machen können. Bewahren Sie daher unbedingt das ursprüngliche Farbmuster oder eine Farbkarte auf und notieren Sie sich, welche Farbe ursprünglich verwendet wurde, um beim Auszug einen exakten Abgleich zu ermöglichen und teure Nachbesserungen zu vermeiden.

Am sichersten fahren Sie, wenn Sie vor Beginn der Arbeiten ein Gespräch mit dem Vermieter suchen und gemeinsam einen schriftlichen Konsens über den geplanten Zustand der Wände bei Auszug festhalten, denn damit umgehen Sie spätere Auseinandersetzungen über die Auslegung von „wohnung renovieren“ im Sinne des Vertrags. Gerade bei kreativen Ideen wie einer Fototapete oder einer gestrichenen Ziegeloptik sollten Sie anbieten, diese auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb rückbauen zu lassen, sofern der Vermieter nicht explizit auf den Rückbau verzichtet. Bedenken Sie auch, dass eine unsachgemäße Entfernung von alter Farbe oder Tapete zu Schäden am Putz führen kann, die dann als Mietminderung oder Schadensersatzforderung auf Sie zukommen. Wenn Sie also die Gelegenheit nutzen, um Ihre Wohnung zu renovieren, dann dokumentieren Sie den Zustand der Wände vorher mit Fotos und halten Sie alle Absprachen schriftlich fest. Letztlich gilt die Faustregel: Je aufwendiger und individueller Ihre Wandgestaltung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie beim Auszug den kompletten Rückbau schultern müssen – also kalkulieren Sie diesen Aufwand realistisch ein, bevor Sie sich für eine ausgefallene Optik entscheiden.